Einblick einer Diözesanrätin zur Diözesanratssitzung am 28./29. November 2025

Brief von Tabea Maillet an die Mitglieder des Berufsverbands der Pastoralreferent:innen

© Tabea Maillet

1.12.2025

Liebe Kolleg:innen,

vermutlich habt ihr auf verschiedenen Kanälen von den Beschlüssen des Diözesanrats am Wochenende gehört. Als Vertreterin unseres Berufsverbandes würde ich euch gern einen Einblick geben, wie es mir auf der Sitzung erging.

Bischof Klaus hat die Sitzung eine „Sternstunde an Synodalität" genannt und ich kann ihm nur zustimmen. Das Wochenende war die mit Abstand beste Sitzung in den letzten fünf Jahren – sie war geprägt von gegenseitigem Zuhören und Anerkennen der Statements der anderen, auch wenn diese oft auch auseinanderlagen. Wir haben miteinander um Themen und um Formulierungen gerungen – immer mit Blick darauf, wie Kirche in der Diözese zukunftsfähig bleiben, sein und werden kann.

Zu Beginn bekamen wir einen Überblick über die Auswertung der Beteiligungsformate und zu Thesenpapieren zu den Themen Pastorales Personal (wie viele Personen würden bei der Raumschaftsanzahl 100, 80, 50 in einem Team arbeiten im Jahr 2030, 2035, 2040 inkl. der in Ausbildung Befindlichen und Personen, die im Theologischen Mentorat sind) und Finanzierbarkeit des Verwaltungswesens in den Kirchengemeinden (erst bei 80 oder weniger Raumschaften ist die nötige finanzielle Reduktion erreichbar, um die Diözese Rottenburg-Stuttgart finanziell mit sinkenden Kirchensteuermitteln etc. tragfähig bleiben zu lassen) durch das Prozess-Projekt-Leitungsteam, Fr. Seneca (Leiterin der Hauptabteilung „Pastorales Personal“ im Bischöflichen Ordinariat) und Generalvikar Hr. Stroppel. Die Mitglieder hatten danach immer die Möglichkeit zu Nachfragen.

Nach diesen TOP folgte eine Generaldebatte. Eine enorme Anzahl an Mitgliedern nahm die Möglichkeit wahr, ein Statement abzugeben – von Vertreter:innen aus den Jugendverbänden bis hin zu Mitgliedern, die meinten, dass sie sich um die Kirche der Zukunft sorgen, obwohl sie nicht wissen, ob sie in 15 Jahren noch leben werden. Auch Ursula Renner als Vertreterin für den Berufsverband der Gemeindereferent:innen und ich ergriffen die Möglichkeit. Manche argumentierten, dass es unbedingt mindestens 100 Raumschaften werden sollen, andere baten um eine radikale Reduzierung auf 50 Raumschaften oder weniger.

Klar wurde allen spätestens nach den Thesenpapieren, dass Größen wie 250 oder mehr als 100 aus dem Rennen sind, da sie nicht umzusetzen sind. Diese Einsicht war schon einmal eine erste große Erkenntnis. Wir haben dem Bischof dann empfohlen, keine konkrete Zahl, sondern einen Korridor in Bezug auf die Raumschaften anzugeben, um Flexibilität zu ermöglichen. Nach der Generaldebatte hat jedes Stimmberechtigte Mitglied einen Klebepunkt bekommen, um sich auf einem Zahlenstrahl (0 bis +100) einzuordnen. Die überwältigende Mehrheit hat zwischen 50 und 80 gepunktet, vereinzelt haben welche unter 50 gepunktet und etwa gleich viele zwischen 80-100.

Daraus erfolgte das Votum an den Bischof über die Bildung von 50 - 80 Raumschaften (die dann Kirchengemeinden heißen werden – sobald es nicht mehr zu Verwechslungen kommen kann, wird der Arbeitstitel „Raumschaften“ aufgelöst).

Der Bischof nahm das Votum an.

Danach war die Stimmung gelöst und allen war klar, welchen mutigen Schritt wir gegangen sind. Ich persönlich war sehr ergriffen von der Stimmung, war berührter als ich gedacht hätte und war stolz, wie wir dorthin gekommen sind.

Anschließend folgten weitere Thesenpapiere zu Leitung, zu Verwaltungsbeauftragten, zur Vereinigung durch Union/Fusion, wie die neuen Raumschaften umschrieben werden und welche weiteren Schritte nun folgen werden.

Ohne allzu sehr ins Detail zu gehen, möchte ich zwei Punkte aufzeigen, von denen ich denke, dass sie einige aus unserer Berufsgruppe beschäftigen:

Leitung:

Der Diözesanrat hat dem Bischof empfohlen die Vielfalt an möglichen Leitungsmodellen anzuwenden. Bischof Klaus hat das Votum angenommen. Hr. Winterholer (Leiter der Hauptabteilung „Pastorales Personal“ im Bischöflichen Ordinariat) hat in der Vorstellung des Thesenpapiers (und somit vor der Abstimmung) klar aufgezeigt, dass das Modell Pfarrbeauftragte nach can. 517,2 als Modell erlebbar sein muss, um eine Zukunft zu haben. Deshalb soll es von der Gründungsphase an eine signifikante Anzahl an Raumschaften geben, die in diesem Modell geleitet werden.

Umschreibung Raumschaften:

Jedes Dekanat bildet eine Steuerungsgruppe (Dekan, Dekanatsreferent:in, Rechnungsführer:in des Dekanats und eine Vertretung aus dem Dekanatsrat). Diese Steuerungsgruppe bezieht verbindlich die Einrichtungsleitungen und wichtige kirchliche Orte im Dekanat im Sinne einer Resonanzgruppe mit ein. Somit werden also mit Sicherheit in einem nächsten Schritt neben den gemeindlichen Kirchorten auch die thematischen Kirchorte gehört und einbezogen (Kategorie, Caritas, Jugend, keb, Schuldekanatsämter, Dekanatskirchenmusiker:innen, ...).

Vieles wird sich nun in den kommenden Monaten mit mehr Informationen, pastoralen Konzepten und Leben füllen – bis dahin hoffe ich, dass meine Ausführungen eventuell helfen, die Daten und Beschlüsse der letzten Diözesanratsitzung einzuordnen. Ich wünsche euch, dass trotz des Wissens um möglichen Abschiedsschmerz und ggf. Trauer um vergangene Zeiten, die Freiheit und Zukunftsfähigkeit gesehen wird, die diese Beschlüsse mit sich bringen - so wie es die Mitglieder des Diözesanrates tun.

Tabea Maillet ist Mitglied des Vorstandes des Berufsverbands der Pastoralreferent:innen (BVPR) und Vertreterin der Berufsgruppe im Diözesanrat

Weitere Einblicke von Diözesanratsmitgliedern zur Sitzung finden Sie → hier