Umschreibung der neuen Kirchengemeinden: Prüfaufträge

Wie im Brief des Bischofs vom 18. Mai formuliert, ergeben sich zum aktuellen Stand der Umschreibungen noch Prüfaufträge im Blick auf die zukünftige Größe neuer Kirchengemeinden sowie die Berücksichtigung kommunaler Grenzen. Die Sitzung des Bischöflichen Ordinariates hat alle eingegangenen Vorschläge gesichtet. Verbunden mit einem großen Dank für das bisher geleistete hohe Engagement wurden über die Steuerungsgruppen der jeweiligen Dekanate spezifische Prüfaufträge an einzelne Kirchengemeinden erteilt. Diese Prüfaufträge wollen den Voten der Kirchengemeinden nicht vorgreifen. Die darin genannten Fragestellungen sollen jedoch durch die zuständigen Leitungsgremien nochmals geprüft werden. Die Voten der Kirchengemeinden werden bis spätestens 20. September über die Steuerungsgruppen der Dekanate gesammelt und an das Ordinariat weitergegeben.