FAQ (Häufige Fragen)
Im Zusammenhang mit dem Programm „Seelsorge in neuen Strukturen" tauchen immer wieder Fragen auf. An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Programm. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Sie finden die Antwort auf Ihre Frage nicht in den FAQ?Dann fragen Sie gern den digitalen Assistenten. Klicken Sie dafür einfach auf das Sprechblasen-Symbol rechts unten auf der Website und stellen Sie Ihre Frage direkt im Chatfenster. Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an seelsorge-in-neuen-strukturen(at)bo.drs.de. |
Hinweis: Die FAQ wurden zuletzt im Juli 2026 aktualisiert.
Hintergrund und Zielsetzung des Programms
Was ist die Zielsetzung des Programms „Seelsorge in neuen Strukturen“?
Das Programm „Seelsorge in neuen Strukturen“ reagiert wie der Gesamtprozess „Kirche der Zukunft“ auf die veränderten Rahmenbedingungen. Hier ist der deutliche Rückgang der finanziellen Mittel ebenso zu benennen wie der anhaltende Mitgliederverlust, der Fachkräftemange in Verwaltung und Pastoral und natürlich die Verschiebungen in den pastoralen Bedürfnissen der Menschen heute.
Wir merken, dass die Kirchengemeinden, die in Seelsorgeeinheiten eng zusammenarbeiten, immer mehr weniger Zeit für Seelsorge haben und mit Verwaltungsaufgaben überlastet sind.
Derzeit besteht die Diözese Rottenburg-Stuttgart aus 1020 Kirchengemeinden. Jede dieser Kirchengemeinden ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und ist damit unter anderem verpflichtet, einen eigenen Haushalt und einen Jahresabschluss aufzustellen. Jede dieser Kirchengemeinden hat Personal angestellt, viele betreiben einen Kindergarten und/oder andere soziale Einrichtungen. Dies bedeutet, dass Pfarrer, Diakone, Pastoralreferent:innen, Gemeindereferent:innen und ehrenamtlich Engagierte viel mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt sind und dadurch weniger Zeit für seelsorgerische Aufgaben haben.
Durch das Programm „Seelsorge in neuen Strukturen“ soll sich das ändern, indem die Anzahl der Körperschaften öffentlichen Rechts deutlich reduziert wird. Gleichzeitig wollen wir uns als Diözese angesichts auch rückläufiger Ressourcen über die Handlungsfelder der zukünftigen Seelsorge verständigen, denn wir wollen auch in Zukunft unseren Auftrag als Kirche, die Gott ins Gespräch bringt und Menschen beisteht, erfüllen.
(aktualisiert am 29.07.2026)
Wie kann Neues entstehen / Geht es nur um Rückbau?
„Seelsorge in neuen Strukturen“ reagiert auf die weniger werdende finanzielle und personelle Ressourcen. Es geht aber im Blick auf unseren kirchlichen Auftrag nicht um Rückbau. Wir wollen als Kirche für die Menschen heute da sein. In der Seelsorge soll Neues entstehen können, das Menschen heute anspricht, durch Menschen, die dafür brennen und sich engagieren wollen. Die neuen Strukturen wollen Raum geben für neue Ideen. Wichtig ist dabei ein realistischer und zuversichtlicher Blick. Das Neue kommt nicht durch mehr Personal und Finanzen, aber durch Christ:innen, die ihren Glauben leben.
Gerade dreht sich fast alles um strukturelle Fragen, um Recht und Finanzen. Kommen deshalb wichtige Fragen zur Seelsorge der Zukunft auch angesichts des enormen Zeitdrucks nicht zu kurz?
Es ist richtig, in den letzten Monaten stand die Klärung vieler rechtlicher Fragen im Vordergrund. Auch weiterhin wird es so sein, dass rund um Verwaltung, Personal, Kindergärten, Vermögen etc. viele Entscheidungen getroffen werden müssen. Deshalb wird in diesen Bereichen intensiv und auch unter Zeitdruck gearbeitet.
Das Programm „Seelsorge in neuen Strukturen“ hat in jedem Fall die gleiche Bedeutung wie das Programm „Verwaltung in neuen Strukturen“. Ziel ist es, in einem ersten Schritt Strukturen zu schaffen, die der Seelsorge in Zukunft noch besser dienen.
Mit der Erarbeitung von Visionsbausteinen und eines theologischen Grundlagenpapiers (Broschüre: „…und alle aßen und wurden satt.“ – Impulse für den Prozess „Kirche der Zukunft“ in der Diözese Rottenburg-Stuttgart) wurde bereits ganz am Anfang des Prozesses eine geistliche Grundlage geschaffen, die ermutigen soll, mithilfe von Begriffspaaren und einem Begriffstrio vor Ort über die eigene Vision von Kirche ins Gespräch zu kommen.
Außerdem wurde ein weiter Begriff von Seelsorge für das Leben in den neuen Kirchengemeinden grundgelegt. Seelsorge bezieht sich auf die ganze christlich-kirchliche Praxis. „Durch die Seelsorge möchte die Kirche Menschen in unterschiedlichen Situationen nahe sein; sie steht solidarisch an ihrer Seite. Sie will ihnen durch glaubende und hoffende Mitmenschen dabei helfen, ihr Leben zu deuten, zu gestalten und in Würde zu leben.“ (In der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche, Worte der deutschen Bischöfe zur Seelsorge, Nr. 110, 8. März 2022, Seite 9). Seelsorge der Zukunft möchte zugewandt sein und Menschen in ihren unterschiedlichen Lebens- und Glaubenssituationen offen und hilfreich begegnen.
In Arbeitsgruppen, die mit Expert:innen aus unterschiedlichen Feldern kirchlichen Lebens besetzt sind, werden Leitlinien erarbeitet, die die Verantwortlichen in der neuen Kirchengemeinde unterstützen sollen, ihre Pastorale Vereinbarung zu erarbeiten. Ausgangspunkt ist dabei die Frage, wie Kirche heute den Menschen dienen kann, wie sie in Krisen seelsorgerlich und diakonisch begleiten kann, aber auch die schönen Anlässe des Lebens feiert. Außerdem stehen Fragen im Zentrum, wie Glauben verkündet und weitergegeben werden kann in einer pluralen Welt, digital und analog, in Gemeinden vor Ort genauso wie in der Krankenhausseelsorge, bei Pilgerangeboten oder in spirituellen Zentren.
Information und Beteiligung
Wie wird über das Programm „Seelsorge in neuen Strukturen“ informiert und wie kann ich mich beteiligen?
Seit März 2025 werden Online-Sprechstunden zu wechselnden Themen im Prozess “Kirche der Zukunft” angeboten (Termine und Themen finden Sie auf dieser Website unter Termine).
Darüber hinaus bieten viele Dekanate und Kirchengemeinden Informationsveranstaltungen an, die besucht werden können.
Aktuelle Informationen finden Sie immer auch auf dieser Website.
(aktualisiert am 28.07.2026)
Bildung der neuen Kirchengemeinden
Wie viele Kirchengemeinden soll es künftig geben?
Der Diözesanrat hat in seiner Novembersitzung 2025 dafür ausgesprochen, dass in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zwischen 50 und 80 neue Kirchengemeinden entstehen sollen. Der Bischof hat dieses Votum angenommen. Wie diese neuen Kirchengemeinden konkret aussehen, welche Kirchengemeinden sich also über den Weg einer Union zusammenschließen werden, wird von den Kirchengemeinden erarbeitet. Bis Ende 2026 soll dann die neue diözesane Landkarte stehen.
Wie viele Katholik:innen wohnen künftig in einer Kirchengemeinde?
Das steht noch nicht fest. Möglich ist, dass in einer urbanen Kirchengemeinde mehr Katholik:innen wohnen als in einer ländlichen Kirchengemeinde.
Wie kann man sich eine neue Kirchengemeinde vorstellen?
Die neuen Kirchengemeinden verstehen sich noch stärker als bisher als ein Netzwerk verschiedener kirchlicher Orte, die getragen werden von Menschen, die ihre Taufberufung leben Die „bisherigen“ Kirchengemeinden gehören als Kirchorte (Arbeitstitel), die in ihren sozialen Nahraum hineinwirken und so das Gemeinwohl mitgestalten, hier wesentlich dazu. Daneben wird es weitere Kirchorte geben, wie etwa Wallfahrtsorte, spirituelle Zentren, Jugendzentren (BDKJ), Bildungseinrichtungen (z.B. keb, Schulen) und soziale Einrichtungen (Krankenhäuser, Hospiz etc), die mit einem je eigenen, thematischen Profil das Netzwerk der neuen Kirchengemeinde mitgestalten.
(aktualisiert am 29.07.2026)
Wie entstehen diese neuen Kirchengemeinden?
Ziel ist es, aus 1020 Körperschaften öffentlichen Rechts (Kirchengemeinden) 50-80 neue Kirchengemeinden (Verwaltungseinheiten) zu bilden. Dies wird erreicht, indem sich Kirchengemeinden über den Weg der Union zusammenschließen. Wie die Union funktioniert, können Sie in einem Erklärvideo anschauen.
Wie werden die neuen Kirchengemeinden gebildet?
In einer ersten Phase (Phase 1) im Jahr 2026 geht es um die Umschreibung der neuen Kirchengemeinden – also die Frage, welche Kirchengemeinden über den Weg einer Union zukünftig eine neue Kirchengemeinde werden. Dafür sind jetzt die Kirchengemeinden gefragt, anhand diözesaner Kriterien zu überlegen, wie das aussehen könnte; die Steuerungsgruppe Dekanat unterstützt dabei. Nähere Informationen finden Sie auch im Informationsvideo zur Umschreibung der neuen Kirchengemeinden.
Was sind die Kriterien zur Umschreibung der neuen Kirchengemeinden?
Hier können vielfältige Kriterien eine Rolle spielen, darunter:
- ökumenische Beziehungen und Strukturen
- kommunale Strukturen
- Schulwege
- Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
- topographische Begebenheiten und Entfernungen
- Erfahrungen von gelungener Kooperation
Bis wann sollen die neuen Kirchengemeinden gebildet werden?
Ziel ist es, die neuen Kirchengemeinden bis zum 1.1.2030 zu bilden, damit die Wahl des neuen Kirchengemeinderats bereits in den neuen Strukturen stattfinden kann.
Was wird aus unserer bisherigen Kirchengemeinde?
Die bisherige Kirchengemeinde als rechtliche Körperschaft wird aufgelöst, die Gemeinde als Gemeinschaft nicht! Glaube wird vor Ort gelebt und das soll auch in Zukunft so sein. Mit der Neustrukturierung wird keine Zentralisierung der Glaubensvollzüge angestrebt. Natürlich wird man sich beim Gottesdienstangebot absprechen und es wird auch nicht mehr automatisch alles an allen Orten angeboten werden. Aber wo es welches Angebot geben wird, soll entsprechend der vorhandenen Ressourcen vor Ort beraten und entschieden werden. Damit das Angebot vor Ort gut koordiniert ist, gibt es die Möglichkeit, einen Kirchortausschuss zu bilden, der pastorale Aktivitäten vor Ort koordiniert und die Verbindung zum Kirchengemeinderat der neuen Kirchengemeinde hält. Durch diesen Ausschuss wird ebenfalls gewährleistet, dass sich die Angebote am Sozialraum ausrichten.
Seelsorge und Gemeindeleben vor Ort
Was bleibt am Kirchort?
Die Gemeinde bleibt am Kirchort, die Verwaltung wird auf Ebene der neuen Kirchengemeinde organisiert. An den Kirchorten können Kirchortausschüsse (KGO § 37 Absatz 1) gebildet werden. Hierbei können sich auch mehrere Orte zusammenschließen und einen gemeinsamen Kirchortausschuss bilden. Aufgabe der „Kirchortausschüsse“ ist es, kirchliches Leben am Ort zu ermöglichen und zu koordinieren. Sie nehmen Verantwortung im Sozialraum wahr.
Was kann alles ein Kirchort sein?
Dies wird bis Ende des Jahres 2026 genauer bearbeitet.
Wie wird sichergestellt, dass die Identität und das Gemeindeleben vor Ort in den neuen, größeren Einheiten erhalten bleiben?
Seelsorge findet an verschiedenen Kirchorten und auf Ebene der neuen Kirchengemeinde statt. Was heute vor Ort gut funktioniert, kann abhängig vom Engagement vor Ort auch nach 2030 noch gut funktionieren. Was schwerpunktmäßig auf Ebene der neuen, größeren Kirchengemeinde stattfindet, legt die neue Kirchengemeinde in ihrer Gründungsvereinbarung fest. Kirchliches Leben findet in Zukunft noch mehr als bisher dort statt, wo Menschen sich ehrenamtlich dafür engagieren.
(aktualisiert am 10.03.2026)
Welche Gottesdienste wird es noch bei mir am Ort geben? Wird es noch einen Pfarrer geben, der für meine Gemeinde zuständig ist und an den ich mich bei Problemen wenden kann?
Eine große Sorge ist, dass durch die anstehenden Veränderungen die Zahl der Gottesdienste, insbesondere der Eucharistiefeiern, abnimmt. Hier ist es wichtig zu wissen, dass das hauptamtliche Personal in den nächsten Jahren spürbar abnehmen wird, weil viele Priester, Diakone, Pastoralreferent:innen und Gemeindereferent:innen in den Ruhestand gehen und weniger Berufseinsteiger:innen nachfolgen. Dadurch wird es zwangsläufig zu einer Veränderung im liturgischen Bereich sowie weiterer pastoraler Felder kommen. Die neuen Kirchengemeinden werden auch künftig ein verlässliches Angebot von Eucharistiefeiern und anderen Gottesdiensten bieten, das von hauptamtlichen Mitarbeitenden getragen ist. Wo dieses Angebot verortet ist, wird vor Ort in der neuen Kirchengemeinde entschieden. Daneben wird es vielfältige andere Gottesdienstangebote geben, die von Ehrenamtlichen verantwortet sind, sofern sich Menschen in der neuen Kirchengemeinde bereit erklären, diese Verantwortung zu übernehmen. Schon heute gibt es an vielen Orten in der Diözese eine gut etablierte Praxis bei den Wort-Gottes-Feiern. Aber auch neue Angebote entstehen wie beispielsweise musikalische Vespern, Andachten zu besonderen Anlässen oder Kindergottesdienste in ganz unterschiedlicher Art und Weise. Damit die Menschen in der neuen Kirchengemeinde wissen, an wen sie sich künftig wenden können, wird sich das neue Pastoralteam in der neuen Kirchengemeinde selbstverständlich vorstellen und benennen, wer für welche Themen ansprechbar ist.
Werden die Muttersprachlichen Gemeinden mitbedacht?
Die muttersprachlichen Gemeinden werden ebenfalls bedeutsame Kirchorte im Netzwerk der neuen Kirchengemeinde sein. Sie bleiben als „Missio cum cura animarum“ bestehen. Das heißt, der muttersprachliche Kirchort hat einen Auftrag für Sammlung und Sendung besonders für Katholik:innen anderer Muttersprache.
In den verschiedenen Projekten und Arbeitsgruppen im Programm „Seelsorge in neuen Strukturen“ werden derzeit Vorschläge erarbeitet, wie interkulturelle Pastoral fester Bestandteil in den neuen Kirchengemeinden bleibt.
Wie kann in den neuen Strukturen gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche den Glauben kennen lernen können und Gemeinschaft im Glauben erleben?
Wie bisher wird sich die Kirche der Zukunft in besonderer Weise darum bemühen, Kinder und Jugendliche anzusprechen und mit Kindern und Jugendlichen attraktive Angebote zu entwickeln. Damit dieses wichtige Thema gut im Blick bleibt, arbeiten an unterschiedlichen Stellen und in unterschiedlichen Arbeitsgruppen Menschen aus der Kinder- und Jugendarbeit mit und bringen deren Bedürfnisse und Perspektiven in die Überlegungen mit ein.
Kinder und Jugendliche brauchen Orte und Menschen, bei denen sie spüren, dass sie ernst genommen werden mit ihren Anliegen und Fragen. Im Prozess ist es entscheidend, dass junge Menschen in den Blick genommen und gefragt werden: wo halten sie sich gerne auf? Was brauchen Kinder und Jugendliche hier und welche Orte und Unterstützung können wir als Gemeinde für sie anbieten? Gemeinschaft – auch im Glauben – erleben Kinder auf dem Zeltlager, in der Gruppenstunde, in der Firmvorbereitung, beim Prüfungssegen und überall dort, wo sie in ihrer Lebenswelt mit ihren Themen vorkommen und sich durch Form und Sprache angesprochen fühlen. Unterstützung gibt es dafür auch in ihrem Jugendreferat oder bspw. im Online-Format „Jugend und KGR“ des Bischöflichen Jugendamtes (Infos und weitere Ideen unter: Service für Kirchengemeinden)
Mir fehlt die Vorstellung, wie eine Seelsorge in neuen Strukturen aussehen kann und es fällt mir schwer, jetzt Entscheidungen über die Form der neuen Kirchengemeinde zu treffen, wenn Inhalte noch so offen sind.
Für viele Menschen in unserer Diözese ist dies gerade eine Herausforderung. Verschiedene Impuls- und Zukunftsgeschichten, die auf der Homepage abrufbar sind, versuchen, Seelsorge in neuen Strukturen erzählerisch darzustellen. Sie finden z.B. eine Geschichten zur Kooperation zwischen Schule und Kirchengemeinde, wie eine Erstkommunionvorbereitung aussehen kann oder wie Kinder und Jugendliche Kirche als stützend und stärkend erleben. Diese Geschichten möchten helfen, die noch abstrakte und wenig greifbare neue Kirchengemeinde zu beleben. Sie möchten Mut machen, zu gestalten und darauf zu vertrauen, dass es anders wird, aber trotzdem gut. Denn auch wenn Ressourcen abnehmen, gibt es vor Ort viel Gestaltungsspielraum. Es ist die Chance, sich von veralteten Traditionen zu verabschieden oder diese weiterzuentwickeln. Es ist die Chance, sich gemeinsam in der neuen Kirchengemeinde zu fragen: Für wen wollen wir da sein? Mit welchen Haltungen, mit welchen Angeboten bringen wir uns zum Wohl der Menschen in unserer neuen Kirchengemeinde ein? Wer sind unsere Kooperationspartner:innen? Was können wir ökumenisch gestalten?
Es wird sicherlich auch manches Liebgewonnene verabschiedet werden müssen, weil es mit den weniger werdenden Ressourcen nicht mehr geleistet werden kann. Auch Abschied und Trauer gehören zu diesem Prozess.
Daneben dürfen wir aber auch auf neue Impulse, Aufbrüche und Freude bei der Gestaltung von Kirche in der neuen Kirchengemeinde hoffen und vertrauen, dass Gott seine Kirche kraftvoll begleitet auf diesem Weg der Veränderung.
Werden in der Gründungsvereinbarung auch Vereinbarungen zur Seelsorge in der neuen Kirchengemeine getroffen?
Ja, im Rahmen der Gründungsvereinbarung wird von Haupt- und Ehrenamtlichen eine Pastorale Vereinbarung zum Start der neuen Kirchengemeinde ausgehend von den diözesanen Grundüberlegungen erarbeitet. In diesem wird festgehalten, wie die Seelsorge in der neuen Kirchengemeinde gestaltet werden soll. Um eine Überforderung der Akteur:innen vor Ort zu vermeiden, müssen zum 01.01.2030 zunächst grundlegende Fragen der Gestaltung der Seelsorge in den neuen Kirchengemeinden vereinbart sein, die zum Start notwendig sind. Dazu gehören in einem ersten Schritt z.B. die Vereinbarung von Gottesdienstplänen, die Gestaltung von Erstkommunion- und Firmvorbereitung oder die Jugendarbeit. Auch in dieser ersten Erarbeitung können schon Innovationen aufgenommen werden, die in der neuen Kirchengemeinde gesetzt und ausprobiert werden sollen. Eine weitere Ausdifferenzierung, wie im Netzwerk der unterschiedlichen Kirchorte Seelsorge nah an den verschiedenen Lebenswirklichkeiten der Menschen und deren unterschiedlichen Bedarfen aussehen soll, erfolgt in einer anschließenden Phase. Wenn die neue Kirchengemeinde dies wünscht, können Teile dieser zweiten Phase auch schon in der Gründungsphase vor dem 01.01.2030 vereinbart werden.
Auch die evangelische Kirche verändert sich gerade stark und geht z. T. ganz andere Verbünde ein als wir katholischerseits? Müssten wir nicht jetzt ökumenisch enger zusammenrücken und gemeinsam nach Lösungen suchen?
Ökumene ist für die Zukunft ein noch wichtigeres Thema, als es in der Vergangenheit war. Alle Akteur:innen sind daher eingeladen, mit ihren ökumenischen Partner:innen das Gespräch zu suchen und auszuloten, wo eine noch engere Kooperation sinnvoll ist. Dabei kann es um eine Abstimmung beim Gottesdienstangebot, in der Jugendarbeit, in den Besuchsdiensten gehen oder um das Teilen von Räumen. Welche Felder sich für eine gute Kooperation eignen, entscheiden Sie vor Ort.
Wie können wir als Kirche auch in Zukunft Menschen erreichen und vor Ort lebendige Gemeinde sein?
Bereits jetzt ist die Situation in den Kirchengemeinden unserer Diözese sehr unterschiedlich. Wir haben zum Beispiel Kirchengemeinden, die im Jahr 2025 keinen Kirchengemeinderat wählen konnten, weil sich nicht genügend Kandidat:innen gefunden haben. Auf der anderen Seite haben wir Kirchengemeinden, in denen sich viele Ehrenamtlichen engagieren und wo Kirche als wichtige Kooperationspartnerin in der Stadt oder im Dorf eine bedeutende Rolle spielt.
Auch nach Gründung der neuen Kirchengemeinden wird eine hohe Pluralität erhalten bleiben. Das kirchliche Leben vor Ort wird von Menschen gestaltet werden, die sich aktiv für Kirche in ihrem Dorf, in ihrer Stadt einbringen. So kann weiterhin lebendige Kirche an vielen Orten erhalten bleiben. Hauptamtlich pastorale Mitarbeitende unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Für andere Gemeinden kann die neue Struktur eine Hilfe sein, nicht alles vor Ort stemmen zu müssen, sondern auf Angebote im Netzwerk der neuen Kirchengemeinde verweisen zu können, Aktivitäten in anderen Kirchorten innerhalb der neuen Kirchengemeinde wahrnehmen zu können oder gemeinsam mit anderen Kirchorten Seelsorge zu gestalten.
Wesentlich ist es, nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen zu bleiben und oder noch näher an diese heranzurücken: Zum einen, soweit es möglich ist, räumliche Nähe zu erhalten. Zum anderen ist es Ziel, nah an den pluralen Lebenswirklichkeiten der Menschen zu sein. Dabei sind wir überzeugt, dass Menschen künftig eher bereit sind, für ein zu den eigenen Bedürfnissen passendes Angebot auch weitere Wegstrecke auf sich zu nehmen, um dort das zu finden, was für den Alltag und das eigene Leben stärkt.
Der Glaube nimmt immer mehr ab. Was tut die Diözese, um wieder mehr Menschen zu erreichen und um die Botschaft des Evangeliums weiterzusagen?
Die Frage, wie Menschen ihr Leben sinnstiftend deuten, stellt sich die Kirche seit Anbeginn. Dabei hat sie über die Jahrtausende hinweg unterschiedliche Formen und Antworten gefunden. Auch heute sind wir gefordert, Räume, Begegnungen und Momente zu schaffen, in denen sich das Evangelium ereignen kann und Menschen ihren Zugang zum Glauben entdecken. Dazu braucht es einen guten Blick für die Lebenswirklichkeit der Menschen, deren Sorgen und Nöte und deren Sehnsucht nach Sinn und Bedeutung.
In den Jahren 2027 und 2028 sind alle aufgerufen, in der Vorbereitungsphase der neuen Kirchengemeinde darüber nachzudenken, wie vor Ort Menschen mit der Botschaft des Evangeliums auf bewährte und auf neue Art und Weise in Kontakt gebracht werden können.
Dazu stellt die Diözese entsprechende Impulsfragen und Arbeitshilfen zur Verfügung und sorgt für ein passendes Fort- und Weiterbildungsangebot mit den dafür zuständigen Fachreferent:innen und den Verantwortlichen im Dekanat.
Leitung und Gremien in den neuen Kirchengemeinden
Wer leitet die neuen Kirchengemeinden?
Der Diözesanrat hat sich im November 2025 dafür ausgesprochen, die gesamte Vielfalt der kirchenrechtlich möglichen Leitungsmodelle (Pfarrer, Pfarrerteam, Pfarrbeauftragte:r und Pfarrbeauftragtenteam) in der Diözese Rottenburg-Stuttgart anzuwenden. Der Bischof hat dieses Votum angenommen.
Wer entscheidet, welches Leitungsmodell in der neuen Kirchengemeinde zur Anwendung kommt?
Hierzu werden derzeit Kriterien erarbeitet, die letzte Entscheidung liegt beim Bischof.
Wie werden die neuen pastoralen Teams zusammengesetzt?
Mit Festlegung der Grenzen der neuen Kirchengemeinden und aufgrund des starken Rückgangs des Pastoralen Personals ist eine Neuberechnung des Personalschlüssels für die Kirchengemeinden und die Kategorialseelsorge nötig.
Für den noch geltenden Stellenplan wurden knapp 20 verschiedene Parameter herangezogen, nach denen berechnet wurde, wie viel Pastorales Personal für die einzelnen Seelsorgeeinheiten und für die kategorialen Stellen vorgesehen war. Für den neuen Stellenplan müssen in einem ersten Schritt (Personalbedarfsplanung) sowohl die Anzahl und die Art der Parameter als auch deren Gewichtung noch festgelegt werden.
In einem zweiten Schritt (Stellenplan) werden dann die Zahlen der Personalplanung ganz konkret auf die neuen Kirchengemeinden und die Kategorialseelsorge angewendet.
Anschließend wird im nächsten Schritt (rechnerischer Abgleich) die errechnete Anzahl der Stellen fürs Pastorale Personal mit dem Personal erfolgen, das tatsächlich vor Ort in den neuen Kirchengemeinden ist.
Erst dann wird geschaut, ob und wie mit eventuellen Über- und Unterbesetzungen umzugehen ist (Angleichung). Das heißt, dass erst einmal die pastoralen Mitarbeiter:innen weiterhin auf dem Territorium tätig sind, wo sie derzeit sind.
Wie wird die Zusammenarbeit in den neuen, größeren Kirchengemeinden gestaltet?
In den neuen Kirchengemeinden sind aller Voraussicht nach mehr pastorale Mitarbeiter:innen tätig als in der alten Struktur der Seelsorgeeinheiten. Aufgrund der größeren Mitarbeitendenzahl sprechen wir daher lieber von einem Kollegium als von einem Team. Das Kollegium bedarf zum einem einer guten Führung durch eine kompetente Führungskraft, zum anderen ist ein gut aufeinander abgestimmtes Arbeiten nötig. Um zu einer guten Zusammenarbeit zu kommen, ist ein begleiteter Prozess im Kollegium nötig, der auf der einen Seite die Charismen und Kompetenzen aller, wie auch die pastoralen und seelsorgerlichen Bedarfe der Kirchengemeinde berücksichtigt.
Wie setzt sich der Kirchengemeinderat der neuen Kirchengemeinden zusammen?
Dies wird derzeit erarbeitet.
Was passiert mit den Dekanaten?
Die Dekanate haben bis zur Gründung der neuen Kirchengemeinden eine wichtige Unterstützungsfunktion. Wie sich die mittlere pastorale Ebene der Zukunft gestaltet wird, ist derzeit in Erarbeitung.
Personal, Ehrenamt und Verwaltung
Wodurch werden die pastoralen Mitarbeitenden entlastet?
Durch die Reduzierung der Körperschaften und Gremien werden insgesamt weniger Verwaltungsaufgaben anfallen. Damit werden Freiräume für die Arbeit in der Pastoral geschaffen. Zusätzlich soll die Funktion eines/einer Verwaltungsbeauftragten zur Unterstützung der Leitung der neuen Kirchengemeinde etabliert werden. Die genauen Zuständigkeiten dieser Person(en) werden im Programm „Verwaltung in neuen Strukturen“ ausgearbeitet.
Welche Rolle können Ehrenamtliche in den neuen Strukturen übernehmen?
Ehrenamtliche werden voraussichtlich eine größere Rolle als früher spielen und in Zusammenarbeit mit Hauptamtlichen, mit jeweils vereinbarten Verantwortungsbereichen und Aufgaben Kirche gestalten und Kirche ein Gesicht geben.
Hauptamtliche im pastoralen Dienst, die bisher einer Seelsorgeeinheit zugeordnet waren, werden zukünftig der neuen Kirchengemeinde zugeordnet. Wie sie von dort innerhalb der neuen Kirchengemeinde arbeiten und eingesetzt werden, ist noch zu erarbeiten. Eine zentrale Aufgabe von Hauptamtlichen in der Zukunft wird es sein, Ehrenamtliche zu unterstützen und zu befähigen, sich vor Ort als Christinnen und Christen in der Gesellschaft und in den verschiedenen Kirchorten aktiv einzubringen.
Sei es im Kirchengemeinderat, in Kirchortausschüssen oder Gemeindeteams vor Ort, sei es bei der Gottesdienstgestaltung oder bei der Vorbereitung auf die Sakramentenspendung, sei es in diakonischen Projekten oder Initiativen des Quartiers oder der Kommune – Ehrenamtliche können und sollen sich weiterhin entsprechend ihrer Kompetenzen ehrenamtlich engagieren und brauchen dabei verlässliche Begleitung und Fortbildung, die durch Diözese, Regionen oder die neue Kirchengemeinde gewährleistet wird.
Die hauptamtlich Mitarbeitenden werden in der katholischen Kirche immer weniger. Müsste nicht mehr getan werden, um neue hauptamtliche Mitarbeitende zu gewinnen?
In der Tat gehören die Zeiten, in denen sich Interessierte an kirchlichen Berufen fast wie von selbst gefunden haben, der Vergangenheit an. Dafür ist ein ganzes Bündel an Ursachen verantwortlich (z. B. weniger Erfahrungsräume lebendigen kirchlichen Lebens, Vertrauenskrise der Kirche, Prozesse der Säkularisierung, Frage nach der wirtschaftlichen Sicherheit, …). Umso mehr ist es notwendig, die Frage der Gewinnung von Nachwuchs für die Seelsorgeberufe als gemeinsame Aufgabe zu begreifen und (jungen) Menschen einen solchen Weg an vielen Stellen zu empfehlen und vorzuschlagen. Die Erfahrung zeigt, dass in den allermeisten Fällen ein überzeugendes Vorbild und ein ermutigender Zuspruch den Weg hin zu einem theologischen Studium und einem Seelsorgeberuf eröffnet hat.
Die Diözese engagiert sich mit einer eigenen Diözesanstelle „Berufe der Kirche“ für die Gewinnung von Nachwuchs und eröffnet mit dem Ambrosianum in Tübingen und mit dem Freiwilligendienst pastoral Erfahrungsräume für junge Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, einen pastoralen Beruf zu ergreifen und versucht, diese darin zu bestärken. Zudem ist die Diözesanstelle auf Events, Veranstaltungen, in Schulen, in Gruppen, bei Multiplikator:innen, … präsent, um über Berufung zu sprechen, über pastorale Berufe zu informieren und diesbezügliche Angebote zu bewerben. Das geschieht verstärkt auch im digitalen Raum und vernetzt mit der medialen Kommunikation der Diözese. Die Diözesanstelle stellt Materialien zur Verfügung, mit denen Mitarbeiter:innen vor Ort das Thema Berufung und kirchliche Berufe ins Spiel bringen und zum Thema machen können. Am 23./24.04.2027 wird mit dem „Holy Shift Festival“ in Tübingen ein (Glaubens-)fest für Jugendliche und Junge Erwachsene stattfinden, bei dem neben anderem auch über Ausbildungs-, Studien und Berufsmöglichkeiten bei der Kirche informiert werden wird. Alle Informationen zur Berufungspastoral der Diözese finden sich gebündelt auf der Seite www.berufe-der-kirche-drs.de oder auf der bundesweiten Seite www.berufung.org.
Auch das Gebet um geistliche Berufe bekommt in unserer Diözese ein besonderes Gewicht im jährlich begangenen Weltgebetstag um geistliche Berufungen, an dem wir ausdrücklich um neue pastorale Mitarbeitende bitten. Zugleich wollen wir diesen Tag nutzen, um Berufung als Weg der persönlichen Lebensentscheidung sichtbar zu machen und Menschen konkret in pastorale und andere kirchliche Dienste einzuladen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://berufung.org/pwb/wir-beten
Verzahnung mit anderen Programmen im Prozess „Kirche der Zukunft“
Wird das Projekt „Räume für eine Kirche der Zukunft“ bis zur Bildung der neuen Kirchengemeinden ausgesetzt?
Die Zielsetzung, 30% des beheizten und kirchensteuerfinanzierten Gebäudebestandes abzugeben oder einer anderen gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen, bleibt bestehen, da viele dieser Entscheidungen unabhängig von den genauen Grenzen der neuen Kirchengemeinden getroffen werden können. Das Ziel ist, dass Ende 2026 die die neuen Kirchengemeinden umschrieben sind, also die diözesane Landkarte steht, und die Entscheidungen vor Ort getroffen worden ist, mit welchen Gebäuden die Schritte in die Zukunft gegangen werden.
