Auf einen Blick
Ziel ist, den veränderten pastoralen Anforderungen gerecht zu werden, die rückläufigen Finanz- und Personalressourcen zukunftsfähig zu verwenden und pastorales Personal und Ehrenamtliche von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Hierzu werden größere Kirchengemeinden über den Weg der Union gebildet. In den neuen Kirchengemeinden wird Seelsorge vernetzt und Kirche an vielen Orten nahe bei den Menschen und ihren Lebenswirklichkeiten ermöglicht. Ziel ist eine neue diözesanen Landkarte Ende 2026.
Ende November 2025 hat der Diözesanrat über wichtige Eckpunkte der „Seelsorge in neuen Strukturen“ beraten und ein entsprechendes Votum abgegeben. Diesem hat Bischof Dr. Klaus Krämer zugestimmt.
Aus 1.020 Kirchengemeinden werden 50 - 80
Anzahl der neuen Kirchengemeinden
- Die Diözese wird künftig aus 50-80 Kirchengemeinden (Raumschaften) bestehen.
- Die aktuellen Kirchengemeinden bleiben als Kirchorte zusammen mit weiteren kirchlichen Orten wichtige Orte des kirchlichen Lebens.
- Gläubige können im Kirchort weiterhin Verantwortung übernehmen.
Vereinigung durch Union
- Eine Kirchengemeinde nimmt die anderen Gemeinden auf.
- Die aufnehmende Gemeinde ist neuer Pfarrsitz und stellt die Pfarrkirche.
- Die neue Kirchengemeinde kann den Namen der aufnehmenden Kirchengemeinde übernehmen oder gemeinsam einen neuen wählen.
Leitung der neuen Kirchengemeinden
Verwaltungsbeauftragte:r
- Die Diözese etabliert die Funktion eines/einer Verwaltungsbeauftragten, der/die klar definierte, die pastoralen Aufgaben unterstützende Funktionen übernimmt.
Leitungsmodelle in den neuen Kirchengemeinden
In der Diözese werden verschiedene Leitungsmodelle möglich sein, die bereits erprobt werden.
Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit
- einem Pfarrer.
- einem Pfarrerteam. Einer der beiden Pfarrer wird zum Moderator ernannt und trägt die Letztverantwortung.
- einem/einer Pfarrbeauftragten. Ein moderierender Priester trägt die Letztverantwortung.
- einem Pfarrbeauftragten-Team. Ein moderierender Priester trägt die Letztverantwortung.
