Kriterien für die Umschreibung der neuen Kirchengemeinden
Bei der Bildung der neuen Kirchengemeinden spielen vielfältige Überlegungen eine Rolle
Ausgangspunkt der Überlegungen, welche Kirchengemeinden sich zu einer neuen Kirchengemeinde zusammenschließen, sind die bestehenden Seelsorgeeinheiten und Gesamtkirchengemeinden – denn dort arbeiten Kirchengemeinden ja bereits zusammen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, neue Kirchengemeinden auch unabhängig von bestehenden Einheiten gebildet werden, wenn die Kriterien für eine neue Kirchengemeinde dann besser erfüllt sind.
Die nachfolgenden Kriterien sind beispielhaft genannt und sind auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anzupassen; sie können vor Ort unterschiedlich priorisiert werden:
- Orientierung am Leben der Menschen bei Einkauf, Kultur, Schule, Arbeit, Vereinen, …
- Zuschnitt der Gemeinden für Katholik:innen anderer Muttersprache sind bedacht
- Ökumenische Partnerschaften und evangelische Strukturen sind bedacht
- Vorhandene Kooperationen, die sich bewährt haben, können bestehen bleiben
- Kommunale Grenzen sind berücksichtigt
- Kirche an vielen Orten kann in der neuen Kirchengemeinde gestaltet werden. Es sind neben gemeindlichen Kirchorten andere Kirchorte vorhanden oder können entstehen
- Geistliche Zentren, wichtige kirchliche Orte sind gut eingebunden
- Topographische Gegebenheiten und Entfernungen sind berücksichtigt
- Der Zuschnitt anderer katholischer Akteure wie katholische Sozialstationen, Ordensgemeinschaften, Caritas, Jugendarbeit, KEB, katholische Stiftungen ist im Blick
- Historische Hintergründe werden nicht übersehen
- Stadt-Land-Unterschied ist geachtet
- Öffentlicher Personennahverkehr fördert das Zusammenkommen
Wie diese neuen Kirchengemeinden aussehen und welche Kirchengemeinden sich zusammenschließen werden, soll bis Ende 2026 feststehen. Dabei werden Engagierte vor Ort in den Kirchengemeinden, Gemeinden für Katholik:innen anderer Muttersprache und die weiteren kirchlichen Orte und Einrichten aktiv mit eingebunden.
