Ausblick

2026: Umsetzungsphase 1 – Umschreibung der neuen Kirchengemeinden

Januar 2026

Jede Dekanatsleitung bildete eine Steuerungsgruppe, in der der Dekan, der/die Dekanatsreferent:in, der/die Rechnungsführer:in und eine Vertretung aus dem Dekanatsrat vertreten sind und die verbindlich die Einrichtungsleitungen und wichtigen kirchlichen Orte im Dekanat mit einbindet. Die Steuerungsgruppe führt vor Ort durch den Prozess und informiert ihre Kirchengemeinden sowie evangelische Bezirke, Landkreise und Bürgermeister:innen über die anstehenden Veränderungen und das Verfahren zur Umschreibung der neuen Kirchengemeinden. Für Kirchengemeinderät:innen gibt es Informationsveranstaltungen und Informationsmaterial von der Steuerungsgruppe. 

Februar bis April 2026

Der Gemeinsame Ausschuss, in dem alle beteiligten Kirchengemeinderats- und Pastoralrats-Gremien einer Seelsorgeeinheit vertreten sind, entwickelt einen Vorschlag, wie die neuen Kirchengemeinden im Dekanat aussehen könnten. Diese Vorschläge werden in den Kirchengemeinden und den Gemeinden für Katholik:innen anderer Muttersprache diskutiert und mit den anderen Seelsorgeeinheiten abgestimmt. Die Kirchengemeinden geben ihre ersten Vorschläge ab.

März bis Juli 2026

Auf Regionalkonferenzen und in der konstituierenden Sitzung des Diözesanrats wird über den aktuellen Programmstand informiert.

Bis 7. Mai 2026

Die Steuerungsgruppe sammelt und prüft die Vorschläge der Kirchengemeinden und entwickelt auf Basis der Vorschläge einen Vorschlag für die neuen Kirchengemeinden in ihrem Dekanat. 

7. Mai 2026

Beim Studientag der Dekanatsleitungen am 7. Mai werden die Vorschläge für die neuen Kirchengemeinden zusammengetragen und eine erste mögliche Diözesankarte mit neuen Kirchengemeinden erstellt. Danach ist erneut Zeit für Beratungen in den Kirchengemeinden eingeplant. 

Juni 2026

Der Steuerungskreis sichtet die Vorschläge.

Die BO-Sitzung und der Diözesanrat beraten über den aktuellen Stand der Umschreibung der neuen Kirchengemeinden.

Juni und Juli 2026

Auf Diözesanveranstaltungen wird das Pastorale Personal über den aktuellen Programmstand informiert.

Der Dekanatsrat und alle Gewählten Vorsitzenden nehmen den Entwurf für die neuen Kirchengemeinden zur Kenntnis.

Bis 1. Juli 2026

Die Steuerungsgruppe erhebt den Beratungsstand aller Kirchengemeinden

Juli bis September 2026

Verschiedene diözesane Gremien prüfen den vorliegenden Vorschlag zur Umschreibung der neuen Kirchengemeinden für die gesamte Diözese und klären letzte offene Fragen.

Bis 20. September 2026

Die Kirchengemeinden senden ihr Votum an die jeweilige Steuerungsgruppe Dekanat.

Oktober / November 2026

Der Priesterrat, die BO-Sitzung und der Diözesanrat geben ein Votum zur Umschreibung der neuen Kirchengemeinden innerhalb der Diözese ab.

Dezember 2026

Bischof Dr. Krämer entscheidet über die Umschreibung der neuen Kirchengemeinden. Die neue diözesane Landkarte steht.

Die Dekenate informieren die Kirchengemeinden, die Gemeinden für Katholik:innen anderer Muttersprache, die Einrichtungen und die pastoralen Hauptamtlichen über das Ergebnis.

Januar 2027 bis Dezember 2029

Phase 2: Bildung der neuen Kirchengemeinden als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dafür wird von den Kirchengemeinden eine gemeinsame Gründungsvereinbarung erarbeitet.

Januar 2027 bis Januar 2029/2030: Umsetzungsphase 2 – Bildung der neuen Kirchengemeinden

Auf Grundlage einer gemeinsamen Gründungsvereinbarung schließen sich die Kirchengemeinden zusammen und gründen eine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine neue Kirchengemeinde.