Rückblick

März bis Juni 2025: Erarbeitungsphase

Juni bis Dezember 2025: Informations-, Beteiligungs- und Beschlussphase

27. Juni bis 10. November 2025

In der Informations- und Beteiligungsphase wurden verschiedene Online- und Präsenzveranstaltungen angeboten, ebenso stand ein Informationsvideo zur Verfügung. Die verschiedenen Angebote informierten breit über das Programm und die zur Diskussion stehenden Modelle, wie die neuen Kirchengemeinden gebildet und auch geleitet werden sollen. Sie vermittelten das notwendige Wissen, um an einer Online-Befragung teilzunehmen, bei der Einschätzungen, Meinungen und Fragen zum Programm mitgeteilt werden können. Die Ergebnisse der Umfrage flossen in die Vorlage ein, auf deren Grundlage der Diözesanrat in seiner Sitzung Ende November 2025 ein Votum in Bezug auf die Neustrukturierung abgab.

28./29. November 2025 

Der Diözesanrat gab in der Vollversammlung sein Votum für die Neustrukturierung ab. Diesem Votum stimmte Bischof Dr. Krämer zu.

Einblicke von Diözesanrät:innen zur Diözesanratssitzung am 28./29. November 2025

Entscheidungen des Diözesanrats im Überblick

Anzahl der neuen Kirchengemeinden

  • Die Diözese wird künftig aus 50-80 Kirchengemeinden (Raumschaften) bestehen.
  • Die aktuellen Kirchengemeinden bleiben als Kirchorte zusammen mit weiteren kirchlichen Orten wichtige Orte des kirchlichen Lebens.
  • Gläubige können im Kirchort weiterhin Verantwortung übernehmen.

Vereinigung durch Union

  • Eine Kirchengemeinde nimmt die anderen Gemeinden auf.
  • Die aufnehmende Gemeinde ist neuer Pfarrsitz und stellt die Pfarrkirche.
  • Die neue Kirchengemeinde kann den Namen der aufnehmenden Kirchengemeinde übernehmen oder gemeinsam einen neuen wählen.

Verwaltungsbeauftragte:r

  • Die Diözese etabliert die Funktion eines/einer Verwaltungsbeauftragten, der/die klar definierte, die pastoralen Aufgaben unterstützende Funktionen übernimmt.

Leitungsmodelle in den neuen Kirchengemeinden

In der Diözese werden verschiedene Leitungsmodelle möglich sein, die bereits erprobt werden.

Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit

  • einem Pfarrer.
  • einem Pfarrerteam. Einer der beiden Pfarrer wird zum Moderator ernannt und trägt die Letztverantwortung.
  • einem/einer Pfarrbeauftragten. Ein moderierender Priester trägt die Letztverantwortung.
  • einem Pfarrbeauftragten-Team. Ein moderierender Priester trägt die Letztverantwortung.